Stornierungsbedingungen

Wenn eine später zugestellte Anmeldung wegen zu hoher Teilnehmerzahl nicht akzeptiert wird, die Konferenz aus einem schwerwiegenden Grund abgesagt wird oder wenn sich ein Teilnehmer vor dem 30.4.2009 abmeldet, wird die Teilnehmergebühr nach dem Abschluss der Konferenz in voller Höhe zurückerstattet (abzüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 150 CZK).

Die Stornogebühren bei einer Abmeldung vor dem 20.5.2009 betragen 50%, dann bis zum 1.6. 2009 80%. Es kann natürlich ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden.

Im Falle einer Stornogebühr kann der Teilnehmer die Zusendung von Konferenzunterlagen beantragen. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.

XXXI. Karlsbader Juristentage